Auf Beschluss des Vorstands werden keine Teilnehmerlisten mehr geführt und veröffentlicht.
Jegliche Änderungen der Teilnahme an den Übungszeiten sind mit den jeweiligen Übungsleitern bzw. Frau Hopfenbach abzusprechen.
Ab März 2023 wird es keine Eingangskontrolle zu den Übungsstunden mehr geben.
Die berechtigte Anwesenheit wird in der Schwimmhalle durch die jeweiligen Übungsleiter kontrolliert.
Unsere Aufsichtspflicht beginnt im Duschbereich des Hallenbades und endet auch dort.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer*innen an unseren Übungsstunden pünktlich ankommen und abgeholt werden.
Hinweis für Begleitpersonen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Begleitpersonen nicht in Straßenbekleidung und vor allem nicht mit Straßenschuhen die Schwimmhalle betreten dürfen.
Hinweis auf nicht angemeldete Teilnehmer:
Wer als Cousine, Schwester, Bruder oder Freundin eines eingetragenen Mitgliedes zur Übungsstunde erscheint wird nicht eingelassen. Nur eingetragene Mitglieder der Listen erhalten Zugang zur Schwimmstunde.
Hinweis auf Schmuck:
Eine Bitte an alle Teilnehmer die Schmuck tragen.
Aus Sicherheitsgründen sind Schmuckstücke (Ohrringe, Arm- und Halsbänder sowie Uhren) zu den Schwimmstunden nicht zugelassen.
Eigen- und Fremdverletzungen sowie Verlust dieser Gegenstände sollten somit ausgeschlossen werden.
Bei Verletzungen, die auf getragene Schmuckstücke zurückzuführen sind, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen.
Wir sind als Verein nicht in der Lage, bei jedem Mitglied das Tragen von Schmuck zu prüfen und diese Gegenstände in Verwahrung zu nehmen.
Schwimmbrillen (außer bei augenärztlicher Empfehlung) sind bei der Wassergewöhnung und dem Anfängerschwimmen nicht zugelassen.
Gleichfalls möchte ich darauf hinweisen, dass die Duschen nach der Übungsstunde nur zum kurzfristigen Abduschen zu benutzen sind. Aufwändige Waschorgien sind zu vermeiden.
Für Alle, die unsere Mitteilungen zum ersten Mal lesen bzw. diese noch immer nicht gelesen haben, hier noch einmal die Grundsätze:
Ich weise darauf hin, dass eine gleichgeschlechtliche Begleitperson nur bis in die Sammelumkleide zugelassen ist.
Geschlechtergetrenntes Umkleiden bedeutet, dass Mütter nur mit Mädchen und Väter nur mit Jungen in die Sammelumkleiden dürfen. Es handelt sich hierbei um gesetzliche Vorgaben, auf die wir keinen Einfluss haben.
Für die Wassergewöhnung hat Frau Hopfenbach zugelassen, dass Mütter mit ihren Kindern fünf Minuten vor Beginn der eigentlichen Schwimmzeit in die Sammelumkleiden gehen und diese auch wieder fünf Minuten vor dem regulären Ende der Schwimmzeit ihre Kinder wieder in den Sammelumkleiden in Empfang nehmen. Dies gilt jedoch nur für die Wassergewöhnung.