Die Entrichtung des Mitgliedbeitrages für Selbstzahler ist mit der Durchführung des Sammeleinzugs für die Mitgliedsbeitragszahler im SEPA-Verfahren abgelaufen.
Ich beziehe mich auf § 8 Nr. 8 unserer Satzung.
Hiermit ist das schriftliche Mahnverfahren für Selbstzahler eingeleitet.
Das zweite Mahnverfahren erfolgt schriftlich per Post und ist gebührenpflichtig.
Mit sportlichem Gruß
Erich Funda (Kassenwart)