Mahnung Beitragszahlung Selbstzahler

Die Entrichtung des Mitgliedbeitrages für Selbstzahler ist mit der Durchführung des Sammeleinzugs für die Mitgliedsbeitragszahler im SEPA-Verfahren abgelaufen.

Ich beziehe mich auf § 8 Nr. 8 unserer Satzung.

Hiermit ist das schriftliche Mahnverfahren für Selbstzahler eingeleitet.
Das zweite Mahnverfahren erfolgt schriftlich per Post und ist gebührenpflichtig.

Mit sportlichem Gruß

Erich Funda (Kassenwart)